![SR 813.11 - Verordnung vom 5. Juni 2015 über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikalienverordnung, ChemV) SR 813.11 - Verordnung vom 5. Juni 2015 über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikalienverordnung, ChemV)](https://www.fedlex.admin.ch/filestore/fedlex.data.admin.ch/eli/cc/2015/366/20220201/de/html/image/image6.png)
SR 813.11 - Verordnung vom 5. Juni 2015 über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikalienverordnung, ChemV)
![Entsprechend der Gefahrstoffverordnung werden zur Kennzeichnung von Gefahrstoffen Gefahrensymbole verwendet. - PDF Free Download Entsprechend der Gefahrstoffverordnung werden zur Kennzeichnung von Gefahrstoffen Gefahrensymbole verwendet. - PDF Free Download](https://docplayer.org/docs-images/50/18740238/images/page_4.jpg)
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![Kunststoffe besitzen keine Ionenbindung. Es also fehlt die abträgliche Wirkung einer elektrochemischen Korrosion wie bei den Metallen. - PDF Kostenfreier Download Kunststoffe besitzen keine Ionenbindung. Es also fehlt die abträgliche Wirkung einer elektrochemischen Korrosion wie bei den Metallen. - PDF Kostenfreier Download](https://docplayer.org/docs-images/48/20936123/images/page_2.jpg)